Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit – EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970
🚨 „Was haben Sie bisher verdient?“ – diese Frage wird für Arbeitgeber künftig nicht nur heikel, sondern kann im Rahmen der neuen EU-Regeln auch teuer werden.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2026: Die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber & Beschäftigte
✅ Gehaltsspanne vorab: Pflichtangaben im Recruiting
💼 Arbeitgeber müssen Bewerbenden künftig bereits vor dem ersten Gespräch Informationen zum Gehalt bereitstellen – typischerweise als Gehaltsspanne in der Stellenanzeige oder im frühen Bewerbungsprozess. Das Ziel: Gehaltsverhandlungen sollen fairer werden und strukturelle Ungleichheiten weniger Raum haben.
⛔ Die Vorgehaltsfrage wird unzulässig
Die klassische Frage „Was haben Sie bisher verdient?“ darf nach Umsetzung der Richtlinie nicht mehr gestellt werden. Praktisch bedeutet das: Vergütung muss stärker über Rollenanforderungen, Marktdaten und objektive Kriterien begründet werden – nicht über die Gehaltshistorie.
🔎 Auskunftsanspruch für alle: Entgelttransparenz unabhängig von der Unternehmensgröße
Beschäftigte erhalten einen Anspruch auf Informationen darüber, wie ihr Entgelt im Vergleich zu vergleichbaren Tätigkeiten steht. Die Transparenz wird deutlich ausgeweitet: Es geht nicht mehr nur um „große“ Betriebe, sondern um ein umfassenderes System von Informationsrechten.
⚖️ Beweislastumkehr: Bei Entgeltunterschieden muss der Arbeitgeber erklären
Besteht ein Entgeltunterschied bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, verschiebt sich die Beweislast: Arbeitgeber müssen künftig substantiiert darlegen, dass die Differenz auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruht. Dokumentation und nachvollziehbare Vergütungslogik werden damit zum zentralen Risikofaktor (oder zur zentralen Absicherung).
📊 5%-Schwelle: Wann eine gemeinsame Entgeltbewertung droht
Liegt das Entgeltgefälle zwischen Frauen und Männern bei einer Kategorie von Beschäftigten bei mindestens 5 % und ist es nicht objektiv begründbar (oder wird nicht zeitnah behoben), sieht die Richtlinie eine gemeinsame Entgeltbewertung vor – regelmäßig unter Einbindung der Arbeitnehmervertretung/Betriebsrat. ✅
💶 Sanktionen: Verstöße sollen spürbar werden
Die Richtlinie verlangt wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen. Damit rückt Entgelttransparenz in die „Compliance-Liga“ klassischer Bußgeldthemen: Wer Prozesse, Kommunikation und Kriterien nicht im Griff hat, riskiert echte finanzielle Folgen.
Stand der Umsetzung in Deutschland: Frist, politische Vorbereitung, Zeitdruck
📅 Die Umsetzungsfrist endet am 7. Juni 2026 (Transposition). Das ergibt sich unmittelbar aus der Richtlinie (Art. 34).
🧩 Parallel arbeitet in Deutschland eine Kommission zur „bürokratiearmen Umsetzung“ – ihre Arbeit wurde am 17. Juli 2025 aufgenommen und es existieren Vorschläge/Arbeitsergebnisse aus 2025.
🔧 Für Unternehmen gilt daher: Wer erst 2026 beginnt, verliert wertvolle Zeit.
Quellen/Infos:
EU-Richtlinie (Art. 34, Frist) ·
BMFSFJ: Kommission „Bürokratiearme Umsetzung“
Rechtsprechung: BAG stärkt Equal-Pay-Ansprüche – und erhöht den Druck auf Vergütungssysteme
👩⚖️ BAG 23.10.2025 – Paarvergleich genügt für die Vermutung (8 AZR 300/24)
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass bei einer Klage auf gleiches Entgelt der Umstand, dass eine Arbeitnehmerin weniger verdient als ein vergleichbarer männlicher Kollege, regelmäßig eine Vermutung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung begründen kann. Für die Praxis bedeutet das: Schon ein einzelner geeigneter Vergleich kann ausreichen, um den Arbeitgeber in die Pflicht zur Widerlegung zu bringen. ⚠️
Fundstellen:
dejure: BAG 8 AZR 300/24 ·
BAG-Pressemitteilung (Paarvergleich)
📌 BAG 16.02.2023 – Equal Pay & Entschädigung nach AGG möglich (8 AZR 450/21)
In einer zentralen Entscheidung hat das BAG bestätigt, dass neben dem Anspruch auf gleiches Entgelt (u. a. nach EntgTranspG/Art. 157 AEUV) auch ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG in Betracht kommen kann. Das ist besonders relevant, wenn eine geschlechtsbezogene Benachteiligung im Raum steht und der Konflikt nicht allein über die Entgeltdifferenz „gelöst“ ist. 🧾
Fundstellen:
dejure: BAG 8 AZR 450/21 ·
BAG-Pressemitteilung 16.02.2023
📉 BAG 21.01.2021 – Entgelttransparenz & Vermutungswirkung (8 AZR 488/19)
Bereits 2021 hat das BAG die praktische Bedeutung von Transparenzdaten hervorgehoben: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine geringere Vergütung im Vergleich zu einer männlichen Vergleichsgruppe ein starkes Indiz sein, das eine Vermutung für eine Benachteiligung auslöst. Das unterstreicht: Ohne klare, dokumentierte Kriterien wird es für Arbeitgeber schwierig, Entgeltunterschiede rechtssicher zu erklären. 📌
Fundstelle:
Was Unternehmen jetzt tun sollten: Entgeltstrukturen rechtssicher vorbereiten
✅ Vergütungssysteme prüfen: Gibt es klare Kriterien (Rolle, Erfahrung, Performance, Marktband)?
✅ Dokumentation aufbauen: Warum verdient Person A mehr als Person B – und ist das objektiv begründbar?
✅ Recruiting-Prozesse anpassen: Gehaltsspannen definieren, Kommunikation standardisieren, Vorgehaltsfragen streichen.
✅ Betriebsrat einbinden: Entgeltgrundsätze und Transparenzprozesse sind häufig mitbestimmungsrelevant. 🤝
Rechtliche Unterstützung: Wann ein Anwalt für Arbeitsrecht sinnvoll ist
Ob Arbeitgeber oder Beschäftigte: Die neue Rechtslage erhöht die Anforderungen an Strategie, Beweisführung und Verhandlung. Ein frühzeitiger Check verhindert teure Fehler – und schafft Planungssicherheit. Wenn Sie Unterstützung benötigen, hilft ein erfahrener
Anwalt für Arbeitsrecht
dabei, Vergütungssysteme, Prozesse und Risiken sauber aufzusetzen. ✅
FAQ zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie & Gehaltsverhandlungen
❓ Ab wann gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland?
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Erst die deutschen Umsetzungsgesetze regeln die Details, z. B. Zuständigkeiten, Verfahren und Bußgeldrahmen. Unternehmen sollten dennoch schon vorher vorbereiten, weil Vergütungslogik, Daten und Prozesse nicht „über Nacht“ entstehen. Je früher die Struktur steht, desto geringer das Haftungs- und Konfliktrisiko.
❓ Darf ein Arbeitgeber künftig noch nach dem bisherigen Gehalt fragen?
Die Richtlinie zielt darauf, die Frage nach dem bisherigen Gehalt im Bewerbungsprozess zu untersagen. Damit sollen historische Gehaltsniveaus weniger Einfluss auf neue Entgeltentscheidungen haben. Für Unternehmen heißt das: Statt Gehaltshistorie braucht es klare Kriterien und Gehaltsbänder. Für Bewerbende verbessert das die Verhandlungsposition – und reduziert strukturelle Verzerrungen.
❓ Was bedeutet „umgekehrte Beweislast“ bei Equal Pay konkret?
Wenn ein Entgeltunterschied bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit plausibel im Raum steht, muss der Arbeitgeber künftig nachvollziehbar belegen, dass die Differenz objektiv begründet ist. Das gelingt regelmäßig nur mit transparenten, geschlechtsneutralen Kriterien und sauberer Dokumentation. Ohne solche Grundlagen steigt das Risiko, dass Gerichte eine Benachteiligung annehmen. Die BAG-Rechtsprechung zeigt zudem, dass schon ein geeigneter Vergleich erhebliche Vermutungswirkung entfalten kann.
❓ Was passiert bei einem Entgeltgefälle von mehr als 5 %?
Die Richtlinie sieht bei einer Differenz von mindestens 5 % in einer Kategorie von Beschäftigten – sofern nicht objektiv gerechtfertigt und nicht zeitnah behoben – eine gemeinsame Entgeltbewertung vor. Das ist mehr als „nur“ Reporting: Es geht um Ursachenanalyse, Korrekturmaßnahmen und Nachvollziehbarkeit. Für Unternehmen ist das ein klares Signal, Vergütungslogik, Eingruppierung und Kriterien vorab belastbar zu gestalten. Für Beschäftigte kann dies Transparenz und Korrektur erleichtern.
❓ Wie kann ich mich als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber am besten vorbereiten?
Arbeitnehmer profitieren davon, Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten sauber zu dokumentieren und bei Auffälligkeiten gezielt Auskunftsrechte zu nutzen. Arbeitgeber sollten Vergütungsstrukturen, Kriterien und Recruiting-Kommunikation frühzeitig standardisieren, um Konflikte zu vermeiden. Besonders wichtig ist ein konsistentes System für Einstiegsgehälter, Gehaltsentwicklung und variable Vergütung. Eine rechtliche Vorprüfung kann helfen, typische Schwachstellen (z. B. „historisch gewachsene“ Unterschiede) rechtssicher zu bereinigen.
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