❗ LAG Hamburg kippt Beweissicherheit des Einwurf-Einschreibens
Das Landesarbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 14.07.2025 – 4 SLa 26/24) hat eine praxisrelevante Entscheidung getroffen:
Ein digitales Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post bietet keinen verlässlichen Anscheinsbeweis mehr für den Zugang wichtiger Schreiben – etwa Kündigungen, Abmahnungen oder Einladungen zum BEM.
Bisher galt: Einlieferungsbeleg plus digitaler Zustellvermerk genügen als Nachweis.
Jetzt ist klar: Das reicht nicht mehr aus. Arbeitgeber:innen tragen künftig ein deutlich höheres Risiko, wenn der Zugang vom Arbeitnehmer bestritten wird.
Der Fall:
Ein Arbeitnehmer bestritt den Erhalt einer BEM-Einladung, die per Einwurf-Einschreiben versendet wurde. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das LAG Hamburg hielten den Zugang für nicht nachgewiesen – die anschließende Kündigung war unwirksam.
Grund: Der digitale Scan des Zustellvorgangs ersetzt nicht die frühere handschriftliche Dokumentation des Einwurfs und lässt keine sichere Feststellung des tatsächlichen Zugangs zu.
Die Revision zum BAG ist zugelassen – eine höchstrichterliche Entscheidung steht also noch aus.
👉 Praxis-Tipp für Arbeitgeber:innen und HR:
Bis zur Klärung durch das BAG gilt:
Verzichten Sie auf das Einwurf-Einschreiben bei kritischen Schreiben!
Nutzen Sie stattdessen verlässlichere Zustellwege – etwa persönliche Übergabe durch Boten oder eine schriftliche Empfangsbestätigung.
Sie Entscheidung ist hier abrufbar: Urteil
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