LAG Hamburg kippt Beweissicherheit des Einwurf-Einschreibens

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❗ LAG Hamburg kippt Beweissicherheit des Einwurf-Einschreibens

Das Landesarbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 14.07.2025 – 4 SLa 26/24) hat eine praxisrelevante Entscheidung getroffen:

Ein digitales Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post bietet keinen verlässlichen Anscheinsbeweis mehr für den Zugang wichtiger Schreiben – etwa Kündigungen, Abmahnungen oder Einladungen zum BEM.

Bisher galt: Einlieferungsbeleg plus digitaler Zustellvermerk genügen als Nachweis.

Jetzt ist klar: Das reicht nicht mehr aus. Arbeitgeber:innen tragen künftig ein deutlich höheres Risiko, wenn der Zugang vom Arbeitnehmer bestritten wird.

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer bestritt den Erhalt einer BEM-Einladung, die per Einwurf-Einschreiben versendet wurde. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das LAG Hamburg hielten den Zugang für nicht nachgewiesen – die anschließende Kündigung war unwirksam.

Grund: Der digitale Scan des Zustellvorgangs ersetzt nicht die frühere handschriftliche Dokumentation des Einwurfs und lässt keine sichere Feststellung des tatsächlichen Zugangs zu.

Die Revision zum BAG ist zugelassen – eine höchstrichterliche Entscheidung steht also noch aus.

👉 Praxis-Tipp für Arbeitgeber:innen und HR:

Bis zur Klärung durch das BAG gilt:

Verzichten Sie auf das Einwurf-Einschreiben bei kritischen Schreiben!

Nutzen Sie stattdessen verlässlichere Zustellwege – etwa persönliche Übergabe durch Boten oder eine schriftliche Empfangsbestätigung.

Sie Entscheidung ist hier abrufbar: Urteil

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