🤕 Langfristig erkrankt – wie gelingt der Weg zurück in den Job?
Nach einem Unfall oder einer längeren Krankheit stehen viele Arbeitnehmer:innen vor der Frage: Kann und wie kann ich wieder arbeiten? Genau hier setzen zwei wichtige Instrumente des Arbeitsrechts an: das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) und die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell).
🧩 Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM)
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein bEM anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Ziel ist es, gemeinsam und ergebnisoffen zu prüfen, ob und wie eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist.
Wichtig für Arbeitnehmer:innen:
✔️ Die Teilnahme ist freiwillig
✔️ Sie entscheiden selbst, welche Gesundheitsdaten sie offenlegen
✔️ Der Datenschutz hat oberste Priorität
Für Arbeitgeber gilt:
⚠️ Das bEM muss ordnungsgemäß angeboten werden
⚠️ Ohne korrektes bEM ist eine krankheitsbedingte Kündigung regelmäßig unwirksam
⚠️ Gesundheitsdaten sind strikt getrennt von der Personalakte zu führen
🔄 Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
Ein mögliches Ergebnis des bEM ist die stufenweise Wiedereingliederung. Dabei wird die Arbeit schrittweise und angepasst an die Leistungsfähigkeit wieder aufgenommen. Medizinisch begleitet, freiwillig und mit klarem Fokus auf Rehabilitation.
⚖️ Wichtig zu wissen:
Während der Wiedereingliederung ruht das Arbeitsverhältnis.
👉 Keine Arbeitspflicht
👉 Kein Urlaubsanspruch
👉 Keine Lohnzahlungspflicht (freiwillige Zahlung möglich)
📌 Fazit:
bEM und Wiedereingliederung sind keine Formalien, sondern echte Chancen – wenn sie richtig umgesetzt werden. Für beide Seiten ist Klarheit über Rechte, Pflichten und Grenzen entscheidend.
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