Variable Vergütung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Dimsic

⚖️ Variable Vergütung 2025: Kürzen erlaubt – oder rechtlich riskant?

Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass Boni bei längerer Abwesenheit automatisch gekürzt werden dürfen. Genau hier lauert 2025 erhebliches Konfliktpotenzial.

Das Bundesarbeitsgericht hat sich aktuell positioniert – mit spürbaren Folgen für Vergütungssysteme 📌.

💰 Variable Vergütung im Fokus des BAG

In seinen Urteilen vom 2. Juli 2025 (10 AZR 119/24 und 10 AZR 193/24) stellt das BAG klar: Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern der Zweck der variablen Vergütung.

📌 Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“

Arbeitsleistung und Vergütung stehen im Austauschverhältnis.

👉 Wird nicht gearbeitet, entfällt grundsätzlich auch der Vergütungsanspruch (§ 326 Abs. 1 BGB).

Das gilt auch für variable Vergütung, wenn sie

✔️ ausschließlich leistungsbezogen ist
❌ keine Betriebstreue oder Anwesenheit honoriert

Ausnahmen bestehen nur bei gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen.

🤒 Krankheit: Differenzierung ist zwingend

🔹 Rein leistungsbezogene Variable

  • Während der Entgeltfortzahlung (6 Wochen): Kürzung grundsätzlich unzulässig
  • Danach: Kürzung zulässig, auch ohne ausdrückliche Kürzungsregel

🔹 Variable mit Treue- oder Mischcharakter

➡️ Kürzung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung (§ 4a EFZG)

⚠️ Offen gelassen hat das BAG, ob eine Kürzung unzulässig ist, wenn ausschließlich individuelle, unmittelbar erarbeitete Erfolge vergütet werden.

👶 Elternzeit: Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Während der Elternzeit sind die Hauptleistungspflichten suspendiert.

✔️ Bei rein leistungsbezogener Variabler, die kontinuierliche Arbeit honoriert:
→ Anteilig kürzbar, auch ohne Vereinbarung

❌ Belohnt die Variable auch Betriebstreue:
→ Kürzung nur mit klarer vertraglicher Grundlage

✅ Fazit für die Praxis

📌 Die Kürzbarkeit steht und fällt mit dem Zweck der Variablen.
📌 Arbeitgeber können bereits bei der Gestaltung von Bonusmodellen steuern, wie flexibel sie später sind.
📌 Fehlt diese Klarheit, ist spätestens im Abwesenheitsfall eine sorgfältige rechtliche Prüfung unerlässlich.

Sie Entscheidung ist hier abrufbar: Urteil

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