Vulgäre Worte am Arbeitsplatz – wann rechtfertigen sie eine Kündigung

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💬 Vulgäre Worte am Arbeitsplatz – wann rechtfertigen sie eine Kündigung?

In bemerkenswertes Urteil des LAG Düsseldorf zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Bewertung von Kontext, Kultur und tatsächlicher Bedeutung einer Äußerung im Arbeitsrecht ist. Und es macht deutlich: Nicht jede grobe oder vulgäre Formulierung führt automatisch zur wirksamen Kündigung.

🔍 Worum ging es?

Ein Lagerarbeiter in Dauernachtschicht hatte sich mit seiner Vorgesetzten gestritten. Dabei äußerte er auf Türkisch einen Satz, den der Arbeitgeber als massiv beleidigend einstufte:

„Du hast die Mutter der Schicht gef***t.“

Der Mitarbeiter hingegen erklärte, er habe eine türkische Redewendung benutzt, die sinngemäß bedeute:

„Du hast die Schichtmutter weinen lassen“ – also: In der Schicht herrscht zu viel Druck.

Der Mann hatte bereits eine Abmahnung. Der Arbeitgeber kündigte schließlich ordentlich wegen vermeintlicher Beleidigung.

⚖️ Was entschied das LAG Düsseldorf?

Das Gericht stellte nach Zeugenvernehmungen fest:

  • Der Mitarbeiter hat tatsächlich die vulgäre Formulierung genutzt.
  • Dennoch lag keine persönliche Herabwürdigung der Vorgesetzten vor.
  • Die Äußerung war vielmehr eine derbe Kritik an der Schichtführung – sprachlich drastisch, aber nicht beleidigend im arbeitsrechtlichen Sinn.
  • Unter Berücksichtigung der Konfliktsituation, der Lautstärke in der Halle und der kulturellen Einordnung war die Kündigung unverhältnismäßig.

➡️ Die ordentliche Kündigung war unwirksam.

🧭 Warum ist das Urteil wichtig?

Das Urteil zeigt eindrucksvoll:

🟦 Kontext schlägt Wortlaut.

Eine Aussage muss im Gesamtzusammenhang bewertet werden – insbesondere bei sprachlichen oder kulturellen Besonderheiten.

🟦 Vulgär heißt nicht automatisch beleidigend.
Auch drastische Ausdrucksweisen können arbeitsrechtlich zulässige Kritik darstellen.

🟦 Kündigungen müssen verhältnismäßig sein.
Selbst problematische Formulierungen rechtfertigen nur dann eine Kündigung, wenn sie eindeutig eine schwere Ehrverletzung darstellen.

🟦 Arbeitgeber müssen genau prüfen, ob tatsächlich eine persönliche Beleidigung vorliegt – oder „nur“ eine ungeschickte, kulturell geprägte Wortwahl.

💡 Praxistipp für Arbeitgeber und HR:

Bevor arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden:

🔸 Bedeutung und Kontext klären – insbesondere bei Äußerungen in anderen Sprachen.
🔸 Zeugen sorgfältig anhören.
🔸 Verhältnismäßigkeit prüfen: Reicht eine Abmahnung? Lag bereits eine emotionale Ausnahmesituation vor?
🔸 Dokumentation sauber führen, um spätere Prozesse zu vermeiden.

📚 Fazit

Das Urteil ist ein spannendes Beispiel dafür, wie interkulturelle Kommunikation, Arbeitsrecht und praktische Konfliktsituationen ineinandergreifen. Und es erinnert daran, dass Gerichte nicht nur Worte, sondern auch Bedeutungen bewerten.

Sie Entscheidung ist hier abrufbar: Urteil

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